Es besteht Teilnahmeverbot für Personen, welche in Kontakt zu einer mit dem Coronavirus infizierten Person stehen oder standen, wenn seit dem letzten Kontakt noch keine 14 Tage vergangen sind.

Ebenso gilt das Teilnahmeverbot für Personen, die typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus, namentlich Geruchs- und Geschmacksstörungen, Fieber, Husten, sowie Halsschmerzen aufweisen.

Die persönlichen Daten werden zu Zwecken der Corona-Verordnung gespeichert. Nach Ablauf der vorgegebenen Zeit, werden diese wieder vernichtet.